15. Werden die Grenzwerte für Lautstärke eingehalten?
Die Lautstärke einer elektrischen Maschine ergibt sich aus Messungen des Gesamtschalldruckpegels unter Verwendung der Bewertungskurve A des Schallpegelmessers nach EN 60651 und wird in dB(A) angegeben. Die Grenzwerte der Geräuschstärke von elektrischen Maschinen sind in EN 60034-9 festgelegt. Sie werden von unseren Motoren deutlich unterschritten.